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Mietobjekte
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Mieterbereich

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie ein Anliegen bezüglich Ihres Mietobjekts haben.

FAQs


Welche Reparaturen muss ich als Mieter selbst ausführen?


Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:
– Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei HANUVER AG nach dem Hersteller und der Artikelnummer
– Entstopfung von Abflüssen
– Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
– Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
– Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
– Ölen von Scharnieren
Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.


Was gilt als Notfall, der auch ausserhalb der Bürozeiten gemeldet werden muss?


Als Notfall gelten Elementarschäden, baufällige Gebäudeteile, kriminelle Aktivitäten, defekte Leitungen mit Wasseraustritt, Störung der Grundversorgung wie Strom, Gas, Wasser und Heizung. In diesen Fällen kontaktieren Sie die Polizei oder die Feuerwehr.


Muss ich einen Umzug bei der Gemeinde melden?


Unbedingt! Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde müssen Sie der bisherigen Gemeinde Bescheid geben, dass Sie wegziehen. Um die Abmeldung vorzunehmen, gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Dasselbe Prozedere gilt für die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Für diese haben Sie 14 Tage Zeit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Dokumente Sie für die An- resp. Abmeldung mitbringen müssen.

Übrigens: Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie die neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde melden.


Welche baulichen Änderungen darf ich an der Mietwohnung vornehmen?


Veränderungen an der Mietsache, wie etwa das Entfernen einer Wand oder die Installation einer Waschmaschine / eines Geschirrspülers sowie auch das Streichen der Wände sind bewilligungspflichtig. Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihre Ansprechperson bei der HANUVER AG.


Darf ich meine Wohnung untervermieten?


Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall durch den Vermieter vorgängig bewilligt werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Die HANUVER AG behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt. Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete.


Muss eine Plombierung vorgenommen werden, wenn ich keinen Kabelanschluss mehr benötige?


Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.